Richtlinien Mercure Hotel Berlin Zentrum 

(Hausordnung)

4.1 Grundsätzliches

Jeder Mitarbeiter des Mercure Hotel Berlin Zentrum wird in seiner Persönlichkeit und seiner menschlichen Würde unabhängig von seiner Abstammung, Religion, Herkunft und seinem Geschlecht geachtet. Mobbing und Belästigung am Arbeitsplatz werden im Mercure Hotel Berlin Zentrum nicht geduldet. Jeder Mitarbeiter soll seine Kenntnisse und Fähigkeiten nach besten Kräften einsetzen. Höflichkeit, Freundlichkeit und Zuvorkommenheit im Umgang mit Gästen und Mitarbeitern gehört zu unseren obersten Grundsätzen. Teamarbeit sehen wir als Schlüssel für unseren Erfolg, denn „Gemeinsam geht es besser“.

4.2 Persönliches Erscheinungsbild / Uniform / Namensschild

Alle Mitarbeiter des Hotels haben auf eine gepflegte, saubere äußere Erscheinung zu achten. Die zur Verfügung gestellte Uniform ist pfleglich zu behandeln und darf nicht außerhalb des Hotels getragen werden. Beschädigte oder fehlende Dienstkleidung ist umgehend bei der Direktionsassistenz zu melden. Die Reinigung übernimmt das Hotel. Das Tragen eines Namensschildes ist Pflicht. 

4.3 Arbeitszeit / Dienstplan / Dokumentation / Pünktlichkeit / Meldepflicht 

Die tägliche Arbeitszeit ist im Arbeitsvertrag festgelegt. Die konkreten Arbeitszeiten sind im Dienstplan geregelt. Das Umkleiden und die Pausen gehören nicht zur Arbeitszeit. Verspätungen oder Abwesenheit müssen unmittelbar bei Kenntnis an den Abteilungsleiter, die Direktionsassistenz oder Frau Kromer telefonisch gemeldet werden. Informationen über Dritte gelten im Zweifelsfall als nicht angekommen. 

 

Der Dienstplan wird wöchentlich erstellt mit Anfangs- und Endzeit der geplanten Dienstzeit. Wünsche sind rechtzeitig bei dem jeweiligen Abteilungsleiter einzureichen. Jede Änderung ist zu aktualisieren und mitzuteilen. Der Tausch von Schichten ist nur in Absprache mit dem Abteilungsleiter zulässig. 

4.4 Informationen / Bekanntmachungen 

Innerbetriebliche Bekanntmachungen und wichtige Informationen werden an den Informationstafeln, die sich im Gang vor den Personaltoiletten / Umkleideräumen befinden, veröffentlicht und haben rechtswirksame Bedeutung. Unkenntnisse dieser Bekanntmachungen schützen nicht vor Nachteilen. Bitte regelmäßig informieren.

4.5 Umkleide- & Pausenräume

Die Umkleide- & Pausenräume sind grundsätzlich sauber zu halten. Garderobenschränke werden Mitarbeitern zur Verfügung gestellt. Wir bitten Sie ein Schloss zum Verschließen des Garderobenschrankes mitzubringen. Dieses wird nicht von uns gestellt. 
Versichern Sie sich, dass der Garderobenschrank in Ihrem eigenen Interesse immer verschlossen ist. Der Garderobenschrank darf durch Sie nicht gewaltsam geöffnet werden. Sollte dies geschehen, müssen Sie für den entstandenen Schaden aufkommen. 

 

Im Spind dürfen nicht aufbewahrt werden: 

-           verderbliche Lebensmittel, 

-           leicht entzündbare Gegenstände, 

-           schmutzige Kleidung, 

-           Wertgegenstände und Geldbeträge 

 

Die Aufbewahrung von Wertgegenständen im Spind erfolgt auf eigene Gefahr. 

4.6 Hotelaufzüge

Bitte halten Sie die Hotelaufzüge für unsere Gäste frei und benutzen das Treppenhaus.

4.7 Drogen und Alkohol 

Der Handel, der Verkauf, das Mitbringen oder die Weitergabe von Alkohol und Drogen ist im Hotel verboten. Gleichfalls untersagt ist die Einnahme von Alkohol, auch Bier, und / oder der Konsum von Cannabis oder sonstigen Drogen vor und  während der Arbeitszeit.

Das Trinken von Alkohol in geringen Mengen ist in folgenden Ausnahmen gestattet:

  • bei von der Geschäftsleitung genehmigten Feiern,
  • bei angemeldeten und von der Geschäftsleitung genehmigten Zusammenkünften, wie Jubiläum, Verabschiedung, Geschäftsessen und – verhandlungen, Belobigungen, Anerkennung von besonderen Leistungen und ähnlichem.

4.8 Schlüssel / Keycards

Schlüssel, Gruppenschlüssel und Schlüsselkarten sind sicher und ordnungsgemäß zu verwahren. Sämtliche Hotelschlüssel sind nach Dienstende, entsprechend den Anweisungen, abzugeben. Bei schuldhaftem Verlust kann Schadensersatz gefordert werden. 

4.9 Aufenthalt im Hotel während der Freizeit 

Außerhalb der Dienstzeit ist der Aufenthalt im Hotel unerwünscht. 
Mitarbeitern ist der private Aufenthalt an der Bar, in Gästezimmern /-toiletten, in Gästeaufzügen, in der Hotellobby und im Frühstücksraum / Küche / Waschküche untersagt, es sei denn, es liegt dafür die schriftliche Genehmigung der Direktion vor. Der Aufenthalt in privater Kleidung im Gästebereich ist untersagt. 

4.10 Handy / Telefonate 

Die Benutzung eines privaten Handys während der Arbeitszeit ist nicht gestattet. Private Telefongespräche während der Arbeitszeit sind nur in dringenden Notfällen gestattet.

4.11 Umgang mit Hoteleigentum 

Alle Einrichtungen des Hotels und alle den Mitarbeitern anvertrauten Gegenstände, Maschinen, Geräte und sonstige Betriebseinrichtungen sind pfleglich zu behandeln. Beschädigungen sind unverzüglich an den Vorgesetzten zu melden. Verlust und Beschädigung von Hoteleigentum kann bei fährlässigem Verhalten zu Regressansprüchen und arbeitsrechtlichen Maßnahmen führen.

4.12 Fundsachen

Fundsachen sind an die diensthabende Hausdame zu übergeben.

4.13 Mitnahme aus dem Hotel

Es ist nicht erlaubt Hotelartikel, Speisen und/oder Getränke auszuführen. Dies hat rechtliche Folgen. Ausnahmen bedürfen der ausdrücklichen Erlaubnis der Hotelleitung. 

4.14 Geräte & Fahrzeuge des Hotels

Geräte und Fahrzeuge der Firma dürfen ausschließlich zu dienstlichen Tätigkeiten genutzt werden. Ein Entfernen dieser Sachen vom Firmengelände ist ebenfalls nur zu 

dienstlichen Zwecken mit Erlaubnis des Vorgesetzten gestattet. Die Benutzung der hoteleigenen Einrichtungen (z.B. Fitness- und Saunabereich) sind untersagt.

4.15 Hygiene im Küchen- & Servicebereich 

Die ausgehängten Hygieneregeln und Reinigungspläne sind genau zu beachten. 

4.16 Rauchen während der Arbeitszeit

Das Rauchen ist während der Arbeitszeit nicht gestattet.  Während der Pausenzeit ist das Rauchen nur in dem dafür vorgesehenen Raucherbereich erlaubt. Jugendlichen unter 18 Jahren ist das Rauchen verboten. 

4.17 Notausgänge / Fluchtwege

Sämtliche Notausgänge und Fluchtwege (Türen, Gänge, Treppenhäuser) sind stets freizuhalten. 

4.18 Buchen und Stornieren von Speisen & Getränken

Alle bestellten Speisen und Getränke sind umgehend und vor deren Ausgabe zu bonieren. Stornierungen sind nur gemeinsam mit dem Vorgesetzten zulässig. Stornierungen sind auf dem Stornojournal für Dritte verständlich zu erklären. 

4.19 Internet

Die private Nutzung des Internets über die an den Arbeitsplätzen befindlichen Computer ist verboten. Ebenfalls steht das in unserem Haus verfügbare W-LAN ausschließlich unseren Gästen zur Verfügung. Eine Nutzung des Gäste-W-LANs durch Mitarbeiter ist ausdrücklich untersagt.

4.20 Wort- & Bildrechte

In öffentlich zugänglichen Foren (z.B. Facebook) oder sonstigen Plattformen (z.B. YouTube etc.) im Internet sind jegliche Wort-, Bild- und Filmbeiträge mit betriebsbezogenen Informationen ohne Genehmigung der Geschäftsleitung untersagt.

4.21 Krankheit

Sollten Sie wegen Krankheit oder aus anderen Gründen Ihrer Arbeit nicht nachkommen können, verständigen Sie bitte spätestens am Vorabend telefonisch Ihren Vorgesetzten / Ihre Vorgesetzte.

Sollte diese/r nicht erreichbar sein, nimmt die Rezeption Ihre telefonische Nachricht entgegen. Entsprechend gilt diese Regelung bei Folgeerkrankungen, die dem Hotel spätestens 24 Stunden vor Dienstbeginn mitgeteilt werden müssen. Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ab dem 1. Tag der Krankheit müssen innerhalb von 2 Tagen bei Frau Kromer im Original eingegangen sein.

Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen mit einem Beginn der Arbeitsunfähigkeit vor dem ärztlich attestierten Feststellungstag werden nicht anerkannt und begründen grundsätzlich keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung. 

Krankmeldungen, die ausschließlich per e-mail an uns erfolgen werden nicht aktzeptiert, da nicht sicher gestellt werden kann, dass die e-mail umgehend bearbeitet werden kann und entsprechende Maßnahmen vorgenommen werden können, um die betrieblichen Abläufe zu sichern.

4.22 Löhne & Gehälter

Zum Monatsende erfolgt die Zahlung des Lohnes oder Gehaltes auf Ihr Lohn- bzw. Gehaltskonto bei Ihrem Geldinstitut. Eine schriftliche Abrechnung über Ihren Verdienst und die Abzüge erhalten Sie von der Rezeption. 
Bei etwaigen Rückfragen wenden Sie sich bitte an Frau Kromer. Wegen der Lohn- und Gehaltsabrechnung über elektronische Datenfernverarbeitung erteilt jeder Arbeitnehmer seine Zustimmung zur Speicherung personenbezogener Daten.

4.23 Arbeitspflicht

Jeder Mitarbeiter ist verpflichtet:

- seine volle Arbeitskraft in den Dienst des Hotels zu stellen

- die Ihm übertragenen Aufgaben nach Weisungen seiner Vorgesetzten gewissenhaft
  auszuführen

- im Rahmen des Zumutbaren auch andere Arbeiten als die, für die er eingestellt
  worden ist, zu verrichten

- auf Ordnung und Sicherheit in seinem Arbeitsbereich zu achten

- keine Nebenarbeiten zu Erwerbszwecken ohne Genehmigung der Direktion 
  auszuführen 

- die Bestimmungen dieser Hausordnung einzuhalten

4.24 Arbeitssicherheit

Gesetzliche und betriebliche Sicherheitsbestimmungen sind einzuhalten.

4.25 Arbeitsunfall

Bei einem Arbeitsunfall ist unverzüglich Erste Hilfe zu leisten, der Abteilungsleiter und Frau Kromer / die Direktionsassistenz zu verständigen und eine Unfallmeldung zu fertigen.

4.26 Aufenthalt nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Nach dem Ausscheiden aus dem Hotel dürfen sich ehemalige Mitarbeiter mindestens sechs Monate lang nicht im Hotel aufhalten. Der Aufenthalt in den Diensträumen des Hotels ist generell nicht mehr gestattet. Ausnahmegenehmigung erteilt die Direktion.

4.27 An wen wende ich mich wann?

Sollten Sie Fragen, Beschwerden oder persönliche Probleme haben, so wenden Sie sich zuerst an Ihren Vorgesetzten. Er wird Ihnen mit Rat und Tat zur Seite stehen oder Ihnen jemanden nennen, der Ihnen helfen kann. Darüber hinaus steht Ihnen natürlich Frau Kromer zur Verfügung.