LFPI Richtlinien

3.1 Grundsatz

WERTSCHÄTZUNG        TRANSPARENZ       STANDARDS

Jeder Mitarbeiter der LFPI Hotels Management Deutschland GmbH wird in seiner Persönlichkeit und seiner menschlichen Würde unabhängig von seiner Abstammung, Religion, Herkunft und seinem Geschlecht geachtet. Mobbing und Belästigung am Arbeitsplatz werden nicht geduldet. Jeder Mitarbeiter soll seine Kenntnisse und Fähigkeiten nach besten Kräften einsetzen. Höflichkeit, Freundlichkeit und Zuvorkommenheit im Umgang mit Gästen und Mitarbeitern gehört zu unseren obersten Grundsätzen.

Teamarbeit sehen wir als Schlüssel für unseren Erfolg, denn „Wir sind LFPI“

3.2 Arbeitspflicht

Jeder Mitarbeiter ist verpflichtet seine volle Arbeitskraft in den Dienst des jeweiligen Hotels zu stellen. Die ihm übertragenen Aufgaben hat er entsprechend seiner Stellenbeschreibung und der konkreten Weisungen seiner Vorgesetzten gewissenhaft zu erfüllen. 

3.3 Mitführungspficht von Ausweispapieren 

Alle im Hotel tätigen Personen sind verpflichtet, jederzeit ihren Personalausweis, Pass, Passersatz oder Ausweisersatz mitzuführen und auf Verlangen einer Behörde, z.B. Zoll vorzulegen.

3.4 Arbeitsunfähigkeit/ Krankmeldung 

Eine Erkrankung oder ein unvorhergesehener Arbeitsausfall sowie die voraussichtliche Dauer muss umgehend der Personalabteilung, dem Vorgesetzten oder seinem Vertreter mitgeteilt werden. In letzter Instanz ist die Rezeption zu informieren. Bei einer Erkrankung ist noch am selben Tag ein Arzt aufzusuchen, um eine ärztliche Bescheinigung auszustellen. Die Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit muss dem Arbeitgeber spätestens an dem auf den 1. Kalendertag folgenden Arbeitstag vorliegen. Bei Verlängerung der ursprünglichen Arbeitsunfähigkeit muss eine Nachfolgebescheinigung erfolgen und unverzüglich an den Arbeitgeber weitergeleitet werden.

Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen mit einem Beginn der Arbeitsunfähigkeit vor dem ärztlich attestierten Feststellungstag werden nicht anerkannt und begründen grundsätzlich keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung. 

3.5 Urlaub 

Der Jahresurlaub ist bis auf 5 Resttage spätestens zum 31. Januar für das laufende Jahr zu planen und zu beantragen. Früher gelagerte Regelungen sind in einzelnen Hotels möglich. Dabei sind die Vorgaben des jeweiligen Hauses hinsichtlich starker und schwacher Belegungszeiten zu beachten. Der Urlaubsantrag ist schriftlich zu stellen und beim Abteilungsleiter, im Personalbüro oder bei der Direktion einzureichen.  Dort wird der Antrag geprüft und freigegeben. Von einer Reisebuchung vor Freigabe des Antrags wird dringend abgeraten. Darüber hinaus verweisen wir auf die Regelungen im Arbeitsvertrag.

3.6 Nebenbeschäftigungen / Handel im Hotel 

Jede Nebenbeschäftigung muss mitgeteilt werden und bedarf der Zustimmung der Direktion. Die Gesamtarbeitszeit darf die gesetzlich zulässige Höchstgrenze nicht übersteigt und die Nebenbeschäftigung darf nicht im Wettbewerb mit der vertraglich vereinbarten Tätigkeit stehen. Jede Art von privatem Handel ist in den Räumen der Hotels und/oder unter Gebrauch des Namens des Arbeitgebers untersagt.

3.7 Meldung Arbeits- und Wegeunfall

Bei einem Arbeitsunfall ist unverzüglich Erste Hilfe zu leisten. In der Folge sind die Abteilungsleitung, Personalleitung und/oder die Hotelleitung  zu verständigen. Es ist eine Unfallmeldung zu fertigen. 

3.8 Meldung besonderer Vorkommnisse

Zechprellerei, Diebstahl, Schäden durch Gäste oder Mitarbeiter müssen umgehend der Hotelleitung gemeldet werden.

3.9 Alkohol & Drogen 

Der Handel, der Verkauf, das Mitbringen oder die Weitergabe von Alkohol und Drogen ist im Hotel verboten. Gleichfalls untersagt ist die Einnahme von Alkohol, auch Bier, und / oder der Konsum von Cannabis oder sonstigen Drogen vor und  während der Arbeitszeit.

Das Trinken von Alkohol in geringen Mengen ist in folgenden Ausnahmen gestattet:

  • bei von der Geschäftsleitung genehmigten Feiern,
  • bei angemeldeten und von der Geschäftsleitung genehmigten Zusammenkünften, wie Jubiläum, Verabschiedung, Geschäftsessen und – verhandlungen, Belobigungen, Anerkennung von besonderen Leistungen und ähnlichem.

3.10 Diebstahl / Kontrollen 

Begeht ein Mitarbeiter einen Diebstahl (auch von Gegenständen mit geringerem Wert und geistigen Eigentum), so hat dieses die fristlose Kündigung zur Folge. Zum Schutz des betrieblichen und persönlichen Eigentums werden nicht angekündigte Kontrollen beim Betreten bzw. Verlassen des Hotelkomplexes durchgeführt. Die Direktion ist berechtigt, auch ohne Beisein des betreffenden Mitarbeiters Garderobenschränke der Mitarbeiter von Zeit zu Zeit zu kontrollieren. Die Kontrolle der Garderobenschränke wird rechtzeitig am Informationsboard angekündigt. Die Mitnahme von Hoteleigentum ist nur mit schriftlicher Genehmigung der Direktion erlaubt.

3.11 Umgang mit Social Media/Unsere Social Media Guidelines

Wir von LFPI begrüßen grundsätzlich, wenn du dich aktiv in der Welt der sozialen Medien einbringst, dort deine Expertise zeigst und dich vernetzt. Niemand ist in der Lage, uns so authentisch zu repräsentieren wie unsere Mitarbeitenden. Beim Umgang mit sozialen Medien gibt es jedoch auch Risiken und Fallstricke und damit einige Grundregeln bei der verantwortungsbewussten Nutzung zu beachten. Unsere Social Media Guidelines sollen helfen, sich sicher und professionell im Internet zu bewegen.

a. Du übernimmst die Verantwortung für Dein Handeln

Du bist für dein Verhalten und deine Äußerungen im Internet – egal ob beruflich oder privat – selbst verantwortlich. Behalte immer im Hinterkopf, dass alles, was einmal im Internet veröffentlicht wurde, nicht so schnell wieder verschwindet. Wahre deine Privatsphäre, und mach dich auf den genutzten Plattformen mit den entsprechenden Funktionen vertraut.

b. Sprich für dich, nicht im Namen von LFPI oder deines Hotels

Unser Pressesprecher ist für offizielle Statements und Veröffentlichungen zuständig. Verdeutliche daher, dass es sich bei deinen Aussagen und Posts um deine persönliche Meinung und nicht um die deines Arbeitgebers handelt. Dabei hilft zum Beispiel ein Disclaimer, den du auf deine Präsenzen einpflegst, à la: »Die hier veröffentlichten Beiträge geben meine private Meinung wieder und repräsentieren nicht die Position meines Unternehmens.«

c. Halte die gesetzlichen Vorgaben ein

Gesetze gelten auch im Internet. Du bist also auch online verpflichtet, gesetzliche Vorgaben, wie zum Beispiel Datenschutz, Persönlichkeitsrecht sowie Urheber- und Markenrecht, einzuhalten.
d. Geschäftsgeheimnisse und Interna gehören nicht ins Netz Geschäftsgeheimnisse und Interna sind nicht für die Öffentlichkeit bestimmt. Als Richtlinie gilt, nichts zu kommunizieren, das du noch nicht in Form einer Pressemitteilung gesehen hast. Gleiches gilt für inhaltliche Details oder interne Themen, bei denen du davon ausgehen kannst, dass ein betriebliches Interesse besteht, diese nicht zu veröffentlichen. Wann immer du unsicher bist – sprich unser Social-Media-Team zu.
Aktuelle und vergangene Pressemitteilungen finden du hier: https://lfpihotels.de/

e. Respekt und Anstand sind das A und O der Kommunikation

Sein Gegenüber mit Respekt zu behandeln, ist selbstverständlich. Entsprechend gilt: Halte dich an die Regeln des Anstands, und verhalte dich gegenüber anderen Personen respektvoll. Beleidigungen, Obszönitäten oder Verunglimpfungen sind unerwünscht. Jede soziale Plattform hat Regeln, informiere dich über diese, und halte diese ein.

f. Transparenz, Offenheit und Authentizität als Basis von Vertrauen

Sie sind mit die wichtigsten Werte in den sozialen Medien und gleichzeitig die Basis von Vertrauen. Aus diesem Grund ist es wichtig, dass du offenlegst, dass du Mitarbeitende/r von LFPI bzw. des Hotels bist und deinen echten Namen nutzt, wenn du zu einem für unser Unternehmen relevanten Thema mitdiskutierst. Tust du das nicht oder erst zu spät, kann dies schnell als Schleichwerbung gewertet werden, und deine gute Intention verkehrt sich ins Gegenteil. Fällt das Thema nicht in dein absolutes Fachgebiet, ist es immer hilfreich, mit dem jeweiligen Fachbereich Rücksprache zu halten, damit sich keine Fehlinformationen verbreiten.

g. Fehler sind menschlich, stehe dazu

Fehler sind nicht immer vermeidbar, was dann zählt, ist der transparente und taktvolle Umgang mit der Situation. Entschuldige dich für deinen Fehler, und versuche nicht, diesen zu vertuschen. Wenn du bereits veröffentlichte Beiträge korrigieren musst, müssen die Korrekturen als solche gekennzeichnet werden.

h. Streitigkeiten gehören nicht in die Öffentlichkeit

Lasse dich nicht zu öffentlichen Streitereien provozieren und vermeide besserwisserisches Auftreten. Ein ruhiger Kopf, in Kombination mit einer souveränen, sachlichen Antwort, gewinnt mehr als jede überhitzte Reaktion.
i. Wissen, was zu tun ist, wenn es brennt
Du hast einen besonders kritischen Beitrag entdeckt oder hast Sorge, dass ein Thema oder ein Vorfall das Unternehmen in eine Krise oder negative Stimmen über unser Unternehmen ausarten könnte? Dann informiere deine/n Vorgesetzte/n darüber, damit umgehend notwendige Schritte eingeleitet werden. In diesem Zusammenhang gibt es nicht zu viele Informationen, jeder Hinweis hilft.

j. Anstandsloses Verhalten gegenüber Gästen und Geschäftspartnern

Alles, was im Internet steht, kann potenziell von unseren Gästen und Geschäftspartnern gelesen werden. Jegliches despektierliche Verhalten fällt negativ auf das gesamte Unternehmen zurück. Deswegen gilt auch bei Stress und Problemen – äußere dich nicht öffentlich darüber. Es sollte selbstverständlich sein, dass negative Kommentare und Respektlosigkeiten gegenüber Partnern, Gästen und auch potenziellen Gästen absolut tabu sind. Solltest du jedoch die Chance sehen, einem Gast oder Kunden bei der Lösung eines Problems zu helfen oder eine Frage zu beantworten, kannst du das natürlich gern tun.

k. Vorsicht ist besser als Nachsicht

Wann immer es Zweifel gibt, ob das, was du gerade vorhast, eine gute Idee ist – tu es nicht, oder fragen Sie zumindest bei uns, dem Social-Media-Team. Du kannst die Kolleg*innen per Mail an [email protected] oder telefonisch unter 0221 47 44 25 0 erreichbar

3.12 Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetzes bei LFPI


Ziel des Gesetzes:

Das Hinweisgeberschutzgesetz hat zum Ziel, Hinweisgebende (engl. Whistleblower) – also Personen, die Missstände oder rechtswidriges Verhalten in Unternehmen aufdecken – zu schützen und ihnen einen angemessenen rechtlichen Rahmen zu bieten. Wir bei LFPI legen großen Wert auf die Einhaltung ethischer Grundsätze und gesetzlicher Vorgaben in unserem Unternehmen, daher ist es uns wichtig, dass alle Mitarbeitenden über die Rechte und Pflichten als Wistleblower informiert sind.

Was bedeutet das Hinweisgeberschutzgesetz für Mitarbeitende?

Schutz vor Benachteiligung: Das Gesetz verbietet jegliche Benachteiligung, Kündigung oder sonstige nachteilige Maßnahmen gegenüber Mitarbeitern, die in gutem Glauben und in angemessener Weise Verstöße gegen Gesetze, Verordnungen, Unternehmensrichtlinien oder ethische Normen melden.
Vertraulichkeit: Hinweise können unter Wahrung der Identität anonym eingereicht werden, um deine Sicherheit zu gewährleisten. Es ist uns wichtig, deine Vertraulichkeit zu wahren, soweit dies gesetzlich möglich ist.

Interne Meldekanäle: Wir haben bestehende interne Kanäle, über die du Verstöße oder Missstände melden kannst, s. unten. Das Gesetz ermutigt die Nutzung solcher internen Kanäle als ersten Schritt, bevor externe Stellen informiert werden.
Schutz vor rechtlichen Konsequenzen: Sofern deine Meldung auf wahrheitsgemäßen Tatsachen beruht und in gutem Glauben gemacht wurde, bietet das Gesetz Schutz vor rechtlichen Konsequenzen, auch wenn sich die gemeldeten Vorwürfe später als unbegründet herausstellen sollten.

Was ist zu tun, wenn Mitarbeitende von Verstößen Kenntnis erlangen?

Solltest du Kenntnis von Verstößen oder Missständen erhalten, ermutigen wir dich, diese über folgende Kanäle zu melden an:

Stephanie Ley (Beauftrage zum Hinweisgeberschutz)

Tel.: 0221 47 44 25 18
Mail: [email protected] Anschrift: Konrad-Adenauer-Ufer 37 50668 Köln

LFPI Hinweisgeberportal (anonym)

https://forms.office.com/e/6NhkBVfZ4V

Bitte achte darauf, dass deine Meldung auf sachlichen und wahrheitsgetreuen Informationen basiert, um mögliche negative Auswirkungen zu vermeiden.
Denk daran, dass das Gesetz dazu dient, Integrität und Transparenz zu fördern. Es schützt dich vor Repressalien, solange du die Meldung in gutem Glauben tätigst.